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Unsere Leistungsfelder

Wir arbeiten immer im häuslichen Bereich der pflegebedürftigen Person und entlasten oder unterstützen die Pflege durch Angehörige, die meist eine erhebliche Belastung im täglichen Leben darstellt. Der Umfang der benötigten Pflegeleistungen wird von uns mit der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen individuell abgestimmt.

Behandlungspflege

Unter Leistungen der Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die qualifizierte Pflegekräfte auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (§37 SGB V) durchführen.

Sie umfasst unter anderem:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Richten, Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten/ Augentropfen /-salben
  • Verabreichen von Injektionen (s.c. / i.m.)
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Wund- und Dekubitusbehandlung
  • Vor- und Nachsorge bei Operationen und Klinikaufenthalten
  • Blutdruck-, Puls – und Blutzuckerkontrollen
  • Katheterisierung der Harnblase (bei Mann und Frau)
  • Stomaversorgung
  • Trachealkanülenversorgung und Pflege
  • Enterale Ernährung (PEG)
  • Parenterale Ernährung
  • … und viele weiter Leistungen nach ärztlicher Verordnung

Grundpflege

Die Grundpflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Im Rahmen eines bestehenden Pflegegrades werden grundpflegerische Maßnahmen, in Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Leistungen und des Pflegegrades, vollumfänglich oder zum Teil von der Pflegekasse getragen.

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, erfolgt mittels Einstufung in einem Pflegegrad, durch den medizinischen Diensts der Krankenkassen.

Unsere Leistungen der Körperbezogenen Pflegemaßnahmen nach §36 SGB XI:

  • Ganzkörperpflege, Baden, Mund- und Zahnpflege, Haar- und Nagelpflege, Rasieren,…)
  • Ernährung (Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten)
  • Mobilität (Bewegungsübungen, Betten, Lagern)
  • Ausscheidungen ( Toilettengänge, Inkontinenzversorgung)

Weitere Leistungen

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45 b SGB XI)
  • Beschäftigung: z.B. Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags
  • Begleitung: z.B. Spaziergänge
  • Beaufsichtigung: z.B. bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
  • Beratung für pflegende Angehörige
  • Beratungseinsätze (§ 37 SGB XI)
  • Hilfestellung: Beratung zur Sicherstellung der Qualität der Pflege von Angehörigen
  • Vermittlungen von Serviceleistungen ( Apotheke, Podologie, Physiotherapie, u.a.)

Kostenübernahme in der ambulanten Pflege

Die Leistungen, welche im Rahmen einer Ambulanten Pflege erbracht werden, sind häufig ärztlich verordnete Maßnahmen, die der Patient bei seiner Krankenkasse beantragen muss. Die Kosten für den Ambulanten Pflegedienst werden im Rahmen der Pflegeversicherung von der Pflegekasse übernommen. Der Gesetzgeber gewährt dabei zahlreiche Hilfen – von der Finanzierung von Ambulanten Pflegekräften bis hin zu Hilfen für Angehörige, welche die Pflegeleistung erbringen. Leistungen wie Pflegegeld werden dabei an der individuellen Pflegestufe der betroffenen Person bemessen. Darüber hinaus können pflegebedürftige Personen die Ambulante Pflege selbstverständlich auch zusätzlich privat finanzieren.