Unter Leistungen der Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die qualifizierte Pflegekräfte auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (§37 SGB V) durchführen.
Sie umfasst unter anderem:
Die Grundpflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Im Rahmen eines bestehenden Pflegegrades werden grundpflegerische Maßnahmen, in Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Leistungen und des Pflegegrades, vollumfänglich oder zum Teil von der Pflegekasse getragen.
Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, erfolgt mittels Einstufung in einem Pflegegrad, durch den medizinischen Diensts der Krankenkassen.
Unsere Leistungen der Körperbezogenen Pflegemaßnahmen nach §36 SGB XI:
Die Leistungen, welche im Rahmen einer Ambulanten Pflege erbracht werden, sind häufig ärztlich verordnete Maßnahmen, die der Patient bei seiner Krankenkasse beantragen muss. Die Kosten für den Ambulanten Pflegedienst werden im Rahmen der Pflegeversicherung von der Pflegekasse übernommen. Der Gesetzgeber gewährt dabei zahlreiche Hilfen – von der Finanzierung von Ambulanten Pflegekräften bis hin zu Hilfen für Angehörige, welche die Pflegeleistung erbringen. Leistungen wie Pflegegeld werden dabei an der individuellen Pflegestufe der betroffenen Person bemessen. Darüber hinaus können pflegebedürftige Personen die Ambulante Pflege selbstverständlich auch zusätzlich privat finanzieren.